Grundregeln geben einer Gruppentherapie einen sicheren Rahmen, etwa Vertraulichkeit und respektvolle Kommunikation. Findet die Gruppe online statt, kommen weitere Regeln dazu: zum privaten Raum, zur Technik und zum Schutz sensibler Daten. Dieser Artikel zeigt die wichtigsten Regeln und was sich per Video ändert.
Gruppentherapie ist ein psychotherapeutisches Format, bei dem ein oder zwei Therapeut:innen mit mehreren Teilnehmenden zugleich arbeiten. Die Gruppe ist dabei nicht nur Kulisse, sondern Teil der Behandlung: Die Mitglieder lernen an- und miteinander. Fachgesellschaften wie die American Psychological Association stufen Gruppentherapie als eigenständiges Verfahren ein, dessen Wirkung mit der Einzeltherapie vergleichbar ist. Auch in Deutschland gilt Gruppenpsychotherapie als anerkanntes Verfahren, das die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Richtlinienpsychotherapie erstatten.
Ob vor Ort oder online: Damit eine Gruppe funktioniert, braucht sie klare Regeln.
In der Gruppenpsychotherapie haben sich einige Regeln etabliert. Sie schaffen den geschützten Raum, ohne den offene Gespräche kaum möglich sind.
Diese Regeln legt die Gruppe am Anfang gemeinsam fest und überprüft sie von Zeit zu Zeit.
Online-Gruppentherapie folgt denselben Grundregeln, stellt aber eigene Anforderungen.
Der Rahmen liegt jetzt bei den Teilnehmenden selbst: Vor Ort sorgt die Praxis für einen ruhigen, geschützten Raum, online übernehmen das die Teilnehmenden mit einem Ort, an dem niemand mithört. Auch die Kommunikation verändert sich, weil über den Bildschirm viele feine Signale verloren gehen, etwa Blickkontakt und die Zwischentöne in Stimme und Haltung. Mimik und Stimme werden dadurch wichtiger als sonst.
Dazu kommen zwei praktische Hürden. Technikprobleme und Ablenkungen zu Hause können die Aufmerksamkeit stören, ein Effekt, der eng mit der Zoom-Müdigkeit zusammenhängt. Und ohne stabile Verbindung sowie eine sichere Plattform läuft ohnehin nichts. Wer online eine Gruppe leitet oder daran teilnimmt, braucht deshalb etwas mehr Vorbereitung als im Behandlungszimmer.
Nicht jede Grundregel verändert sich online gleich stark. Diese Punkte ändern sich online am stärksten:
Bei Therapie geht es um Gesundheitsdaten, und die zählen nach Artikel 9 DSGVO zu den besonders geschützten Daten. Für die Online-Gruppentherapie heißt das: höchste Sorgfalt bei Auswahl und Einsatz der Plattform.
Darauf solltest du achten:
Für Therapeut:innen kommt eine weitere Anforderung dazu: Als Berufsgeheimnisträger unterliegen sie der Schweigepflicht nach § 203 StGB. Der AVV allein deckt diese Pflicht nicht ab; der Anbieter muss zusätzlich ausdrücklich zur Verschwiegenheit nach § 203 StGB verpflichtet werden.
Ein Hinweis für gesetzlich Versicherte: Für Videobehandlungen, die über die Krankenkasse abgerechnet werden, ist in Deutschland ein zertifizierter Videodienstanbieter vorgeschrieben. Das ist eine eigene Anforderung zusätzlich zur DSGVO.
Für die per Krankenkasse abgerechnete Video-Gruppentherapie gelten zusätzliche Grenzen: Die Gruppe darf höchstens acht Teilnehmende plus die behandelnde Person umfassen, und nur ein begrenzter Anteil der Sitzungen im Quartal darf per Video stattfinden. Der erste persönliche Kontakt findet in der Regel vor Ort statt, bevor die Gruppe auf Video umsteigt.
Digital Samba ist eine einbettbare, DSGVO-konforme Videoplattform, die sich in eine eigene Praxis- oder Gesundheitsplattform einbauen lässt. Über eine Video-API auf WebRTC-Basis lässt sich die Sitzung direkt in eine Therapie- oder Patientenplattform integrieren, samt Anbindung an bestehende Systeme.
Wichtig für gesetzlich Versicherte: Für die Videosprechstunde, die über die Krankenkasse abgerechnet wird, braucht es einen zertifizierten Videodienstanbieter, und das ist Digital Samba nicht. Digital Samba eignet sich stattdessen für Selbstzahler-Praxen, private und institutionelle Anbieter sowie als einbettbare, DSGVO-konforme Infrastruktur in eigenen Therapie- oder Gesundheitsplattformen. Für den Einsatz in der Telemedizin gibt es dafür vorbereitete Bausteine.
Für Gruppen sind die passenden Funktionen da: Warteraum, Rollen und Rechte, Kontrolle über Aufnahmen, Handheben und Breakout-Räume. Dazu kommen automatische Untertitel und Transkription. Rechtlich zählt Transkription wie eine Aufzeichnung des gesprochenen Worts, deshalb braucht auch sie die Zustimmung aller Teilnehmenden (§ 201 StGB). So lassen sich die Regeln aus diesem Artikel technisch umsetzen.
Sichtbar wird der Datenschutz-Anspruch vor allem bei der Infrastruktur. Wir hosten Digital Samba in der EU, mit Rechenzentren in den Niederlanden und Frankreich sowie einem Backup in Deutschland. Die Verbindung ist mit TLS 1.3 und AES-256-GCM verschlüsselt. Bild und Ton laufen über DTLS-SRTP, auf Wunsch mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Die Infrastruktur ist ISO-27001-zertifiziert, das Informationssicherheits-Management von Digital Samba ist an ISO 27001 ausgerichtet.
Teilnehmende treten per Link bei, ohne Konto und ohne Download. Zum Ausprobieren reicht der kostenlose Starter-Plan mit 10.000 Teilnahme-Minuten pro Monat, ohne Kreditkarte. Für Praxen und Plattformen mit eigenen Anforderungen hilft der Vertrieb weiter.
Die wichtigsten sind Vertraulichkeit, respektvolle Kommunikation in Ich-Botschaften, Freiwilligkeit, verbindliche Teilnahme und Nüchternheit. Online kommen Vorgaben zum eigenen Raum, zur Technik und zum Datenschutz hinzu.
Alles bleibt in der Gruppe, alle sprechen für sich selbst, und alle lassen einander ausreden. Diese drei Punkte tragen die meisten anderen Regeln.
Die Gruppe trifft sich per Video statt im Raum. Die Teilnehmenden brauchen einen ruhigen, privaten Ort, eine stabile Verbindung und eine sichere Plattform. Inhaltlich läuft die Sitzung wie vor Ort, nur mit ein paar zusätzlichen Regeln für den virtuellen Raum.
Der Psychiater Irvin Yalom hat elf Wirkfaktoren beschrieben, die erklären, warum Gruppentherapie hilft, darunter Zusammenhalt, Hoffnung und das Lernen von anderen. Sie sind bis heute eine gängige Grundlage der Gruppenpsychotherapie.
Ja, unter bestimmten Bedingungen: wenn der Anbieter in der EU hostet, verschlüsselt überträgt und die nötigen Verträge vorliegen. Gesundheitsdaten sind nach Artikel 9 DSGVO besonders geschützt, deshalb sollten die Server in der EU stehen und ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung vorliegen. Aufgezeichnet wird nur mit Einwilligung aller.