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Videokonferenz für Kanzleien: DSGVO-konform & sicher

Geschrieben von Digital Samba | September 10, 2026

Für Kanzleien zählt bei Videokonferenzen vor allem eines: der Schutz vertraulicher Mandantendaten. Ein Mandantengespräch per Video fällt unter die anwaltliche Schweigepflicht, deshalb müssen DSGVO, Berufsrecht und eine sichere Verschlüsselung zusammenpassen. Dieser Artikel zeigt die rechtlichen Anforderungen und worauf du bei der Auswahl einer Plattform achtest.

  1. Warum Datenschutz in der Kanzlei besonders zählt
  2. Die rechtlichen Anforderungen im Überblick
  3. Virtuelle Verhandlungen nach § 128a ZPO
  4. Worauf du bei der Auswahl achtest
  5. Digital Samba für Kanzleien
  6. Häufige Fragen

Warum Datenschutz in der Kanzlei besonders zählt

Mandantendaten gehören zu den sensibelsten Daten überhaupt: Sachverhalte, Strategien, oft auch Gesundheits- oder Finanzdaten. Als Anwältin oder Anwalt unterliegst du der Schweigepflicht nach § 203 StGB und der berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht nach § 43a Absatz 2 BRAO.

Diese Pflichten enden nicht am Bildschirm. Wer per Video berät, muss dieselbe Vertraulichkeit sicherstellen wie im Besprechungsraum. Ein Datenleck ist hier nicht nur ein DSGVO-Verstoß, sondern kann auch berufsrechtliche Folgen haben. Die Grundlagen dazu findest du im Beitrag zu DSGVO-konformen Videokonferenzen.

Die rechtlichen Anforderungen im Überblick

Bevor du dich für eine Plattform entscheidest, solltest du diese Punkte prüfen:

  • Serverstandort und Auftragsverarbeitung: Die Daten sollten in Deutschland oder der EU liegen. Mit dem Anbieter schließt du einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) ab. Das ist Pflicht, sobald ein Dienstleister personenbezogene Daten verarbeitet.
  • Schweigepflicht absichern: Nach § 203 StGB darfst du Dienstleister, die Zugang zu geschützten Informationen haben könnten, nur einbinden, wenn du sie ausdrücklich und in Textform zur Verschwiegenheit verpflichtest. Ein DSGVO-AVV allein deckt das nicht ab, denn die Verpflichtung nach § 203 StGB kommt zusätzlich dazu. Die Verantwortung für Auswahl und Kontrolle des Anbieters bleibt dabei bei dir als Anwältin oder Anwalt, auch wenn das Tool selbst datenschutzkonform ist. Hinweise dazu gibt auch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK).
  • Verschlüsselung: Sichere Standards wie AES-256 und TLS 1.3 schützen die Übertragung. Für besonders vertrauliche Gespräche ist eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sinnvoll.
  • Rechtsordnung des Anbieters: Der Serverstandort allein genügt nicht. Unterliegt ein Anbieter US-Recht, kann er über den US CLOUD Act zur Herausgabe von Daten verpflichtet werden, auch bei Servern in der EU.
  • Teilnahme ohne Installation: Mandanten sollten direkt über den Browser beitreten können, ohne Konto und ohne Download. Das senkt die Hürde und vermeidet Software auf fremden Geräten.

Auch die Steuerung innerhalb des Gesprächs zählt zu den Anforderungen: Rollen und Zugänge sollten sich genau festlegen lassen, damit nur befugte Personen teilnehmen. Ein Warteraum verhindert außerdem, dass jemand unbemerkt in ein laufendes Gespräch kommt. Bei Aufnahmen gilt eine zusätzliche Pflicht: Ein Gespräch darfst du nur mit Einwilligung aller Beteiligten aufzeichnen. Ohne Einwilligung ist die Aufzeichnung des nicht öffentlich gesprochenen Worts nach § 201 StGB strafbar.

Virtuelle Verhandlungen nach § 128a ZPO

Gerichtsverhandlungen können nach § 128a ZPO per Video stattfinden. Eine Reform hat die Möglichkeiten dafür 2024 erweitert, sodass Beteiligte häufiger per Videokonferenz zugeschaltet werden können.

Wichtig zu wissen: Die technische Umgebung für die Verhandlung stellt in der Regel das Gericht. Für die eigene Kanzlei brauchst du eine Plattform vor allem für Mandantengespräche, Erstberatung und die Abstimmung mit Kolleginnen und Kollegen. Für diese Gespräche gelten dieselben Datenschutz- und Berufsrechtsanforderungen wie oben beschrieben.

Worauf du bei der Auswahl achtest

Als Kurz-Check zum Mitnehmen, wenn du Angebote vergleichst:

  • Server in Deutschland oder der EU, mit AVV und Verpflichtung nach § 203 StGB
  • Sichere Verschlüsselung, im besten Fall mit Ende-zu-Ende-Option
  • Anbieter unterliegt nicht dem US-Recht, oder ein möglicher Zugriff nach dem US CLOUD Act ist vertraglich ausgeschlossen
  • Mandanten können ohne Installation direkt im Browser beitreten
  • Rollen, Zugänge und Aufnahmen lassen sich steuern, inklusive Einwilligung vor der Aufzeichnung und Warteraum

Allgemeine, weltweit verbreitete Tools lassen sich meist nur mit einer passenden Enterprise-Lizenz und einem AVV berufsrechtskonform einsetzen, dazu kommt eine genaue Prüfung des Datenflusses. Anbieter mit Sitz und Hosting in der EU ersparen dir einen Teil dieser Prüfung, etwa als datenschutzkonforme Alternative zu US-Tools.

Digital Samba für Kanzleien

Digital Samba ist eine EU-gehostete Videoplattform, die genau auf diese Anforderungen ausgelegt ist. Sie eignet sich für Mandantengespräche und Erstberatungen genauso wie für die Zusammenarbeit im Team, entweder als fertige Anwendung oder eingebettet in die eigene Kanzlei-Software.

Beim Datenschutz setzt Digital Samba auf europäische Infrastruktur: Die Rechenzentren stehen in den Niederlanden und Frankreich. Ein Backup läuft über Frankfurt. Die Übertragung ist mit TLS 1.3 verschlüsselt, ruhende Daten mit AES-256-GCM, auf Wunsch kommt eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung dazu. Die Ausrichtung auf DSGVO, § 203 StGB und § 43a Absatz 2 BRAO ist Teil des Angebots, ein AVV inklusive.

Für den Kanzlei-Alltag sind die passenden Funktionen da: ein Warteraum, klare Rollen und Rechte, Kontrolle über Aufnahmen sowie eine Protokollierung von Zugriffen und Sicherheitsereignissen. Mandanten treten per Link über den Browser bei, ohne Konto und ohne Download. Über eine Video-API lässt sich die Videoberatung direkt in die eigene Website oder Anwendung einbetten, auf Wunsch vollständig im eigenen Namen (White-Label) ohne sichtbare Marke von Digital Samba.

Die Infrastruktur, auf der Digital Samba läuft, ist ISO-27001-zertifiziert. Das eigene Informationssicherheitsmanagement ist an ISO 27001 ausgerichtet. Eine Zertifizierung des Unternehmens selbst besteht noch nicht.

Zum Ausprobieren reicht der kostenlose Starter-Plan mit 10.000 Teilnahmeminuten pro Monat, ohne Kreditkarte. Für den Einsatz in der Kanzlei findest du die Details auf der Seite für Kanzleien, und der Vertrieb hilft bei eigenen Anforderungen weiter.

Häufige Fragen

Welche Videokonferenz ist für Rechtsanwälte DSGVO-konform?

DSGVO-konform ist eine Lösung dann, wenn die Daten in der EU liegen, ein AVV vorliegt und sicher verschlüsselt wird. Für Kanzleien kommt die Schweigepflicht nach § 203 StGB dazu. Der Anbieter muss also ausdrücklich zur Verschwiegenheit verpflichtet sein. Anbieter mit reinem EU-Hosting erfüllen diese Punkte am leichtesten.

Fällt ein Mandantengespräch per Video unter die Schweigepflicht?

Ja. Die Schweigepflicht nach § 203 StGB und § 43a Absatz 2 BRAO gilt unabhängig davon, ob das Gespräch vor Ort oder per Video stattfindet. Deshalb musst du auch bei der Technik dafür sorgen, dass niemand Unbefugtes mithören oder mitlesen kann.

Was ist § 128a ZPO?

§ 128a ZPO regelt, dass Gerichtsverhandlungen per Video stattfinden können. Eine Reform hat die Möglichkeiten 2024 erweitert. Die Technik für die Verhandlung stellt in der Regel das Gericht. Deine Kanzlei-Plattform brauchst du vor allem für Mandantengespräche und Beratung.

Darf ich als Kanzlei ein US-Tool verwenden?

Möglich ist das, aber mit mehr Aufwand. Unterliegt der Anbieter US-Recht, stellt sich trotz EU-Servern die Frage nach dem Zugriff durch Behörden (US CLOUD Act). In der Regel braucht es eine Enterprise-Lizenz und einen AVV, dazu eine genaue Prüfung des Datenflusses. Eine EU-gehostete Lösung ist meist der einfachere Weg.

Muss ich mit dem Anbieter einen AVV abschließen?

Ja. Sobald ein Anbieter personenbezogene Daten in deinem Auftrag verarbeitet, ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO Pflicht. Für die anwaltliche Schweigepflicht kommt die Verpflichtung nach § 203 StGB dazu.